Das ganze Jahr über gibt es kirchliche Feiertage, die in vielen Ländern auch als gesetzliche Feiertage gelten. Neben Weihnachten, Ostern und Pfingsten zählen dazu auch einzelne andere Feiertage.

  • Heilige Drei Königstag (6. Januar): Dieser Tag ist in ganz Österreich ein gesetzlicher Feiertag, in Deutschland dagegen nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
  • Fronleichnam: Dieser kirchliche Feiertag wird jeweils 60 Tage nach dem Osterfest begangen. In Deutschland gilt der Fronleichnamstag in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ebenfalls als gesetzlicher Feiertag. Auch in Österreich ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.
  • Maria Himmelfahrt: Dieser Feiertag fällt jedes Jahr auf den 15. August. In Österreich sowie in Bayern und im Saarland ist es ein gesetzlicher Feiertag.
  • Allerheiligen: Dieses Fest fällt alljährlich auf den 1. November und wird in Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland als gesetzlicher Feiertag begangen.

Andere kirchliche Feiertage wie Allerseelen, der Aschermittwoch, der den Beginn der 40-tägigen Fastenzeit einleitet oder der Buß- und Bettag sind keine allgemeinen gesetzlichen Feiertage. Auch der Karfreitag und der Karsamstag gelten nicht überall als gesetzliche Feiertage. Christi Himmelfahrt wird 40 Tage nach dem Osterfest gefeiert und gilt in Österreich als gesetzlicher Feiertag.

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